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Anwalt Datenschutz Hamburg| 0 40/28 48 83 83

DSGVO Hamburg und bundesweit

Unsere Erstberatung ist stets kostenlos

Vermeiden Sie erhebliche Bußgelder durch richtige Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, etwa

  • Erfüllung der Rechenschaftspflicht nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO
  • Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung nach Art. 6 DSGVO
  • Rechtssichere Einwilligungserklärungen und Dokumentationen
  • Schulung und Sensibilisieren Ihrer Mitarbeiter
  • Beratung Ihres internen Datenschutzbeauftragten oder Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Implementierung eines Systems zur automatisierten Wahrung der Betroffenenrechte
  • Rechtssichere Gestaltung Ihrer Homepage und der Verarbeitung eingegebener Daten (Privacy by Design, Privacy by Default, Datenschutzerklärung
  • Prüfung und Verhandlung von Verträgen zur Auftragsvereinbarung mit Umsetzung der Schreis-II-Entscheidung, Alternativen zum Privacy Shield
  • Erstellung und Pflege des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Prüfung und Umsetzung der TOMs (Technischen und Organisatorischen Maßnahmen
  • Meldung von Datenpannen an die Aufsichtsbehörde innerhalb der 72-Stunden Frist und Vermeidung von Datenlecks
  • Datenschutz-Folgenabschlätzung nach Art. 35 DSGVO

Wir beraten Sie umfassend und vertreten Sie gegenüber der Aufsichtsbehörde, Ihren Auftragsverarbeitern, Auskunftsberechtigten und sonstigen Dritten und erstellen die erforderlichen Erklärungen und Dokumentationen für Sie

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Telefonische Beratung oder Beratung per E-Mail ist in der Regel noch am selben Werktag möglich